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   OVG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2012 - 14 B 1515/11.A   

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https://dejure.org/2012,81658
OVG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2012 - 14 B 1515/11.A (https://dejure.org/2012,81658)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27.03.2012 - 14 B 1515/11.A (https://dejure.org/2012,81658)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27. März 2012 - 14 B 1515/11.A (https://dejure.org/2012,81658)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.10.2011 - 14 B 1011/11

    Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes gegen den Vollzug der

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2012 - 14 B 1515/11
    die Beschlüsse des VG Düsseldorf vom 25.02_2011 - 21 L 342/11.A - und des beschließenden Senats vom 11. Oktober 2011 - 14 B 1011/11 A - gemäß § 80 Abs. 7 VwGO dahin abzuändern, dass die aufschiebende Wirkung der Klage vom 24. Februar 2011 angeordnet wird;.

    hilfsweise den Beschluss des beschließenden Senats vom 11. Oktober 2011 - 14 B 1011/11.A - analog § 80 Abs. 7 VwGO abzuändern und der Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Anordnung Maßnahmen zum Vollzug der Verbringung der Antragstellerin nach Bulgarien bis zu einer Entscheidung im Berufungsverfahren 14 A 1943/11.A vorläufig zu untersagen;.

    Weiter richtet sich der Antrag gegen den Beschluss des Senats vom 11. Oktober 2011 - 14 B 1011/11.A -, mit dem bereits ein entsprechender Antrag abgelehnt worden ist.

    Diese Rechtsvorschrift ist - innerhalb bestimmter Grenzen - gültig (vgl. im Einzelnen OVG NRW, Beschluss vom 11. Oktober 2011 - 14 B 1011/11.A - m.w.N.).

  • VG Düsseldorf, 25.02.2011 - 21 L 342/11

    Durchführung eines Asylverfahrens sicherer Drittstaat Dublin-II-Verordnung

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2012 - 14 B 1515/11
    die Beschlüsse des VG Düsseldorf vom 25.02_2011 - 21 L 342/11.A - und des beschließenden Senats vom 11. Oktober 2011 - 14 B 1011/11 A - gemäß § 80 Abs. 7 VwGO dahin abzuändern, dass die aufschiebende Wirkung der Klage vom 24. Februar 2011 angeordnet wird;.

    die Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes in Abänderung des diesen ablehnenden Beschlusses des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 25. Februar 2011 - 21 L 342/11.A - gegen den Vollzug der Abschiebungsanordnung im Bescheid vom 3. Februar 2011, mit dem die gestellten Asylanträge als gemäß § 27a des Asylverfahrensgesetzes (AsylVfG) unzulässig verworfen wurden und nach § 34a Abs. 1 Satz 1 AsylVfG die Abschiebung in den nach Auffassung der Antragsgegnerin für die Bearbeitung der Asylanträge zuständigen Staat Bulgarien angeordnet wurde.

  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1938/93

    Sichere Drittstaaten

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2012 - 14 B 1515/11
    Nur in Ausnahmefällen ist es denkbar, dass trotz des gesetzlichen Ausschlusses einstweiligen Rechtsschutzes dieser dennoch zulässig ist, nämlich wenn es sich aufgrund bestimmter Tatsachen aufdrängt, dass der Asylbewerber von einem der im normativen Vergewisserungskonzept nicht aufgefangenen Sonderfälle betroffen ist (vgl. dazu BVerfG, Urteil vom 14. Mai 1996 - 2 BvR 1938/93 u.a. -, BVerfGE 94, 49 (99)).
  • BVerwG, 29.10.2002 - 1 C 1.02

    Abschiebungshindernis; Zielstaatsbezogenheit; individuelle Erkrankung; psychische

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2012 - 14 B 1515/11
    Auch wird dem Hauptsacheverfahren die Prüfung überlassen bleiben, ob eine angemessene Behandlung der Erkrankung in Bulgarien möglich ist (vgl. zur Bedeutung der Behandelbarkeit einer Krankheit im Zielstaat für den Abschiebungsschutz BVerwG, Urteil vom 29. Oktober 2002 - 1 C 1.02 -, DVBl. 2003, 463).
  • VG Aachen, 31.05.2012 - 9 L 245/12

    Dublin II-VO, Rücknahme des Asylantrags, Suspensivinteresse,

    Der Antrag ist trotz der Regelung des § 34a Abs. 2 Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) zulässig, vgl. zur Begründung eingehend OVG NRW, Beschlüsse vom 27. März 2012 - 14 B 1515/11.A und vom 1. März 2012 - 1 B 234/12.A - juris.

    Der Gesetzgeber hat damit ausdrücklich angeordnet, dass in den Fällen, in denen als Vorfrage der eigentlichen Asylentscheidung darum gestritten wird, welcher Mitgliedstaat nach europäischem Recht für die Bearbeitung zuständig ist, die Abschiebung in den nach Auffassung der Behörde zuständigen Staat nicht durch verwaltungsgerichtliche Entscheidung gehindert werden darf, vgl. eingehend: OVG NRW, Beschlüsse vom 27. März 2012 - 14 B 1515/11.A und vom 11. Oktober 2011 - 14 B 1011/11.A - m.w.N. Nur in Ausnahmefällen ist es denkbar, dass trotz des gesetzlichen Ausschlusses einstweiligen Rechtsschutzes dieser dennoch zulässig ist, nämlich wenn es sich aufgrund bestimmter Tatsachen aufdrängt, dass der Asylbewerber von einem der im normativen Vergewisserungskonzept nicht aufgefangenen Sonderfälle betroffen ist, vgl. dazu OVG NRW, Beschluss vom 27. März 2012 - 14 B 1515/11.A - BVerfG, Urteil vom 14. Mai 1996 - 2 BvR 1938/93 u.a. -, BVerfGE 94, 49 (99).

    Das gilt - neben dem Fall, dass systemische Mängel des Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen für Asylbewerber in diesem Mitgliedstaat ernsthafte und durch Tatsachen bestätigte Gründe für die Annahme darstellen, dass Asylbewerber tatsächlich Gefahr laufen, einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung ausgesetzt zu werden - dann, wenn aus Gründen des Einzelfalls, der vom Normgeber naturgemäß nicht berücksichtigt werden kann, für eine bestimmte Person ein Abschiebungshindernis besteht, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 27. März 2012 - 14 B 1515/11.A - Schaeffer, in: Hailbronner, Ausländerrecht, Loseblattsammlung (Stand: Januar 2012), § 34a AsylVfG Rn.15; Funke-Kaiser, in: GK zum AsylVfG, Loseblattsammlung (Stand: März 2012), § 34a Rn. 26, 88, 92. Hier kommt ein Abschiebungshindernis nach § 60 Abs. 7 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) in Betracht.

  • VG Minden, 15.04.2013 - 10 K 1095/13
    Selbst wenn man davon ausgeht, dass ein Sonderfall auch dann vorliegen kann, wenn aus Gründen des Einzelfalles für eine bestimmte Person ein Abschiebungsverbot i.S.v. § 60 Abs. 7 AufenthG besteht - vgl. OVG NRW, Beschluss vom 27. März 2012 - 14 B 1515/11.A -, wäre ein solcher hier zu verneinen.
  • VG Düsseldorf, 18.01.2013 - 6 L 104/13

    Flüchtling anerkannter Flüchtling anwendbar Dublin II-VO Diskriminierungsverbot

    Selbst wenn man davon ausgeht, dass ein Sonderfall auch dann vorliegen kann, wenn aus sonstigen Gründen des Einzelfalls für eine bestimmte Person ein Abschiebungshindernis gemäß § 60 Abs. 7 AufenthG besteht, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 27. März 2012 - 14 B 1515/11.A -, ist dieser hier zu verneinen.
  • VG Köln, 19.04.2013 - 20 L 358/13

    Begründung eines subjektiven Rechts auf Ausübung des Selbsteintrittsrechts aus

    Diese bekannt gewordenen Informationen über die Situation von Asylbewerbern in Bulgarien rechtfertigen eine verfassungskonforme Auslegung des § 34 a Abs. 2 AsylVfG, so auch: VG Berlin, Urteil vom 30.09.2011 - VG 34 K 150/11.A - VG Magdeburg, Beschluss vom 15.03.2011 - 9 B 83/11 - a.A: OVG NRW, Beschluss vom 27.03.2012 - 14 B 1515/11.A - VG Düsseldorf, Urteil vom 08.07.2011 - 21 K 1313/11.A - VG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 03.11.2011 - VG 3 L 428/10.A -, alle abrufbar unter Juris.
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